Vertretungskonzept

I. Einleitung

Jeder Vertretungsunterricht soll auf der Grundlage des pädagogischen Gesamtkonzepts der Schule organisiert und erteilt werden. Dabei ist es wichtig eine möglichst optimale Konzeption zu vereinbaren, die von allen solidarisch getragen wird. Im System Schule ist jede Kollegin und jeder Kollege dafür verantwortlich, die Unterrichtsorganisation und die Unterrichtsabläufe mit zu bedenken, so dass die Vertretung problemlos gesichert ist. Qualität und Quantität des Unterrichts sind dabei weitestgehend zu gewährleisten.

II. Vertretungsgründe

Das vorliegende Konzept unterscheidet zwischen Vertretungsfällen, wegen

1. vorher bekannter Abwesenheit:

  • Lehrerfortbildung
  • Klassenfahrten
  • Tagesfahrten
  • Praktikumsbesuchen
  • Überprüfungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • längerer Krankheit

 

2. vorher nicht bekannter Abwesenheit:

  • Krankheit
  • sonstigen Notsituationen

 

Das vorliegende Konzept regelt ebenfalls die Vertretung von Aufsichten und Mittagsbetreuung.

III. Rechtliche Grundlagen

Vertretung und Mehrarbeit sind rechtlich geregelt im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG), im Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) und in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO).

IV. Bausteine des Vertretungsunterrichts

  1. Der Vormittagsunterricht findet außer in Ausnahmefällen für einzelne Schülerinnen und Schüler verlässlich statt. Unsere Schule ist grundsätzlich bemüht Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. in Grenzen zu halten und – falls doch nötig – für alle Beteiligten planbar zu machen. Deshalb meldet sich die Lehrkraft möglichst schon abends, spätestens aber frühmorgens bei Herrn Schmidt krank.

  1. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich im Sekretariat bis 8.00 Uhr krank zumelden. Die Lehrkraft mailt oder faxt entsprechende Unterlagen für den Vertretungsunterricht an die Schule. Für jeden Schüler wird ein Ordner mit aktuellem Schulmaterial angelegt und in der Klasse platziert. Ist der Einsatz einer Lehrkraft für den Vertretungsunterricht nicht möglich, werden die Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klasse auf die anderen Klassen aufgeteilt. Dies ist besonders bei mehrtägigen Vertretungsfällen sinnvoll. Ein entsprechender Aufteilungsplan hängt im Lehrerzimmer aus.

  1. Eintägige Ausfälle : In der täglichen Frühbesprechung werden, falls möglich, die Vertretungslehrer der Klasse zugeteilt. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klasse laut Plan aufgeteilt.

  1. Mehrtägige Ausfälle: Von der Schulleitung wird festgelegt, wer die Vertretung übernimmt oder ob die Schülerinnen und Schüler aufgeteilt werden. Nach Absprache können die Nachmittags-AGs wegen Personalmangel ausfallen. Ein pädagogischer Mitarbeiter kann eine Klasse oder Teile einer Klasse nach vorheriger Absprache für eine begrenzte Zeit allein betreuen.

  1. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, jeden Morgen darauf zu achten, ob ein Vertretungsplan aushängt und ob sie vom geänderten Unterrichtseinsatz betroffen ist.

  1. Im vorhersehbaren Vertretungsfall (z. B. bei Fortbildungen) ist die zu vertretende Lehrkraft für den Inhalt des Vertretungsunterrichts zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Unterrichtsinhalte erläutert sind und Materialien und das Klassenbuch bereit liegen.

  1. Im Nachmittagsunterricht finden AGs im Vertretungsfall mit reduzierter Stundenzahl statt. Schülerinnen und Schüler aus dem Schulzweig Lernen werden nach Rücksprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigen nach dem Vormittagsunterricht nach Hause geschickt. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie sinnvoll auf die vorhandenen AGs aufgeteilt.

  2. Im Schulzweig Geistige Entwicklung wird im Vertretungsfall die betroffene Lerngruppe auf die anderen AG`s aufgeteilt. Es gilt die Verbindlichkeit im Ganztagsunterricht.

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