Konzept bei Schulabsentismus

 

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheits- oder sonstigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir die Eltern, die Schule oder die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer am Morgen des Fehltages telefonisch zu benachrichtigen. Spätestens am dritten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

 

Wenn eine Schülerin oder eine Schüler ohne Angabe von Gründen in der Schule fehlt, erkundigt sich die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer zeitnah telefonisch bei den Eltern nach dem Verbleib der Schülerin bzw. des Schülers. Das Telefonat ist im Klassenbuch zu vermerken.

In den Klassen der David-Fabricius-Schule wird täglich Klassenbuch geführt. Damit wird auch die Anwesenheit der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers dokumentiert. Ferner werden bis zur 1. großen Pause fehlende Schülerinnen und Schüler im Sekretariat in eine Liste eingetragen. Es besteht die Vereinbarung mit den Eltern bzw. der Wohngruppe durch Krankheit verhinderte Kinder morgens telefonisch abzumelden. Dies ermöglicht, genau zu verfolgen, welche Schülerinnen/Schüler häufig unentschuldigt fehlen. Dadurch ist gegeben, dass bei häufigen oder längerfristigen Fehltagen umgehend nachgefragt werden kann.

Fehlt die Schülerin/der Schüler mehr als die Hälfte der Unterrichtstage im Halbjahr unentschuldigt und können die Eltern keine glaubwürdige Entschuldigung vorweisen (z.B. ein Attest vom Arzt) schaltet die Schulleitung in Absprache mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer das Jugendamt, die Bußgeldstelle des Landkreises und das Gesundheitsamt ein.

Die Eltern müssen dann dort mit ihrem Kind vorstellig werden. Hier wird untersucht, ob die Schülerin/der Schüler wirklich krankheitsbedingt fehlt. Dabei wird geprüft, ob die Eltern ihrer Sorgfalts- und Fürsorgepflicht nachkommen.

Kommen die Schülerin/der Schüler und Eltern ihren Pflichten nicht nach, kann der Landkreis ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

 

Sind diese Maßnahmen ebenfalls erfolglos, wird das Familiengericht eingeschaltet. Dieses entscheidet dann über weitere Maßnahmen, z.B.

  • Bußgeld und Sozialstunden;
  • Entzug des Sorgerechts;
  • das Jugendamt muss einen Familienpfleger in die Familie schicken;
  • Bestellung eines Amtsvormunds;
  • regelmäßige Arztbesuche, die vom Amtsvormund dokumentiert oder begleitet werden;
  • bei Kindeswohlgefährdung Fremdunterbringung.

 

Alle von der Schule eingeleiteten Schritte werden jeweils in der Schülerakte dokumentiert. Die Schule lässt sich ggf. eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben, so dass eine Weitergabe von Berichten zwischen den jeweiligen Institutionen möglich wird. Nur so kann ein Überblick über die gesamte Lebenssituation der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers ermöglicht werden. Dank der engen Vernetzung der einzelnen Institutionen ist bisher eine schnelle Hilfe möglich gewesen.

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