Beschwerdekonzept der David-Fabriciusschule

Um das Schulleben gut und wirksam zu gestalten, arbeiten an unserer Schule die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauensvoll zusammen. Wenn viele Menschen zusammen kommen, können auch Probleme oder Konflikte untereinander entstehen. Beschwerden werden ernstgenommen und Konflikte sollen möglichst zeitnah und direkt mit den Betroffenen geklärt werden. Der Lösung von Konflikten muss Raum und Zeit gegeben werden und die Gelegenheit, Positionen und Meinungen noch einmal zu überdenken. Konflikte sollen zuerst dort besprochen werden, wo sie auftreten.

Wenn die Klärung untereinander nicht gelingt, werden die Klärungsversuche gegebenenfalls schriftlich notiert und an die nächste Ebene weiter gegeben.

Zuständigkeitsweg

1. Die Schülerin /der Schüler , die Eltern und die Mitarbeiter/in wenden sich direkt an die betroffene Person. Falls sie dies nicht möchten, können sie sich an die Beratungslehrerin wenden oder ihr Anliegen schriftlich formulieren.

2. Ist eine Lösung des Konflikts nicht möglich, wenden sie sich abhängig vom Beschwerdefall an die Klassensprecher, die Klassenleitung, Elternvertretung oder wiederum an die Beratungslehrkraft oder an den Personalrat.

3. Ist der Konflikt hier nicht zu lösen, wenden sich die beteiligten Personen an die Schulleitung unter Einbeziehung der auf der vorigen Ebene beteiligten Personen des Beschwerdevorgangs.

4. Ist keine innerschulische Lösung des Konflikts möglich, wenden sich die betroffenen Personen an die Schulaufsicht, Schulpsychologen, oder andere weiterführende Institutionen, je nach Art des Beschwerdefalls. Die auf der vorigen Ebene beteiligten Personen sollten einbezogen werden.

Intervention

Falls es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite handelt (wie z.B. schwerwiegende Dienstverletzungen, Gewalt ) handelt die Schulleitung unmittelbar. Bei gravierenden disziplinarischen Maßnahmen gegen Mitarbeiter muss die Schulaufsicht informiert werden.

Bei Konflikten mit extern beschäftigten Schulbegleiter/innen wird der jeweilige Dienstgeber informiert.

Bei Beschwerden über andere Beteiligte (z.B. Schulsekretätin, Hausmeister, Reinigungskräfte, Schulbegleiter, Taxifahrer) wird die Schulleitung informiert, wenn Konflikte nicht direkt mit den Beteiligten geklärt werden können.

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